Seitenbereiche
Inhalt

Heilbehandlungsleistungen eines Podologen

Umsatzsteuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Leistungen eines Podologen den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen i.S. des § 4 Nr. 14 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) zugeordnet (Urt. v. 07.02.2013, V R 22/121). Die Finanzverwaltung hat in der Umsetzung dieses Urteils den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend abgeändert (BMF Schreiben vom 31.01.2014, IV D 3 - S 7170/07/10011). In den Anwendungserlass reihen sich nun Podologen zu den Berufsbildern der „ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten“ in der neuen Nummer 10 hinzu.

Podologengesetz

Für die Steuerfreiheit der Tätigkeit genügt die erfolgreiche Absolvierung der staatlichen Prüfung nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen.

Stand: 27. Mai 2014

Bild: Andrei Tsalko - Fotolia.com

Über uns: H.U.G ist Ihr Unternehmensberater in Stuttgart, fokussiert u.a. auf Ärzte, Zahnärzte und Apotheken. Nutzen Sie unser Vorteils-Erstgespräch und vereinbaren Sie einen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.